Nutzungsvereinbarung für AlFiManagement

§ 1 Allgemeines und Pflichtangaben

  1. Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“) kommt zustande mit der Firma AlFiSolutions UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Ebert-Ring 10, 55743 Idar-Oberstein (nachfolgend „Provider“).
  2. Diese Nutzungsbedingungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB über die SaaS-Dienste ist nicht vorgesehen.
  3. Der Vertrag kommt je nach Bestellweg zustande:

    1. bei einer Online-Bestellung durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutig beschrifteten Schaltfläche;
    2. bei einer Bestellung per E-Mail, Angebot, Bestellformular oder sonstiger Erklärung in Textform durch Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch Bestätigung der Bestellung durch den Provider;
    3. bei Bestellung über einen Händler oder Vertriebspartner, sofern dieser im Namen des Kunden handelt und vom Kunden hierzu bevollmächtigt wurde.

    Die jeweils maßgeblichen Preise, Leistungsbeschreibungen, Nutzungsbedingungen, Zusatzmodule, Laufzeiten und Kündigungsfristen werden dem Kunden vor Vertragsschluss im Online-Checkout, auf der Website, im Angebot, im Bestellformular, in der Auftragsbestätigung oder in sonstiger Textform zur Verfügung gestellt und in den Vertrag einbezogen. Maßgeblich für den einzelnen Vertrag sind die dem Kunden bei Vertragsschluss angezeigten, übersandten oder bestätigten Konditionen. Eine spätere Änderung der allgemeinen Leistungs- und Preisübersicht auf der Website ändert bestehende Verträge nicht automatisch, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder eine Preisanpassung nach § 11 dieser Nutzungsbedingungen erfolgt.

  4. Bei Bestellung über einen Händler oder Vertriebspartner kann der Provider vor Aktivierung des Kundenkontos eine Bestätigung des Kunden in Textform verlangen. Erfolgt die Aktivierung ohne unmittelbare Kundenbestätigung, versichert der Händler oder Vertriebspartner, vom Kunden zur Bestellung, Übermittlung der Kundendaten und Entgegennahme der Vertragsunterlagen bevollmächtigt zu sein.
  5. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert und wird nicht zugänglich gehalten. Der Kunde erhält jedoch eine Bestätigungsmail über die Bestellung und kann die Nutzungsbedingungen selbsttätig speichern und/oder ausdrucken.
  6. Eingabefehler kann der Kunde erkennen, indem er vor dem zahlungspflichtigen Bestellen noch einmal eine Kontrolle der angezeigten Bestellübersicht vornimmt. Eine Berichtigung ist möglich, indem der Kunde den Bestellvorgang vollständig abbricht oder durch die „Zurück“-Funktion seines Browsers an die entsprechende Stelle im Bestellvorgang zurückspringt und eine Korrektur seiner Angaben vornimmt.
  7. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
  8. Der Provider ist keinem Verhaltenskodex unterworfen.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Provider ermöglicht dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages die internetbasierte Nutzung der Software „AlFiManagement“ als Software-as-a-Service-Lösung. AlFiManagement umfasst je nach gebuchtem Leistungsumfang insbesondere Funktionen zur Verwaltung von Artikeln, Preisen, Bestellungen, Lagerbeständen, Transaktionen, Kassenprozessen, Zahlungsarten, Tagesabschlüssen, Auswertungen sowie optionalen Schnittstellen und Zusatzmodulen.
  2. Soweit vom Kunden gebucht und technisch eingerichtet, umfasst AlFiManagement auch Funktionen eines elektronischen Kassensystems. Hierzu gehören insbesondere die Erfassung von Geschäftsvorfällen, die Erstellung von Kassenbelegen, die Verarbeitung von Zahlungsarten, die Erstellung von Tagesabschlüssen/Z-Berichten, die Verwaltung von Stornos, Rabatten, Gutscheinen, Pfand, Einlagen und Entnahmen sowie Export- und Auswertungsfunktionen.
  3. Die Software kann, soweit gesetzlich erforderlich und technisch eingerichtet, mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) betrieben werden. Die Zertifizierung bezieht sich auf die jeweils eingesetzte technische Sicherheitseinrichtung und nicht auf die Kassensoftware selbst. Eine gesetzliche Zertifizierung der Kassensoftware als solche ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
  4. Der Provider stellt dem Kunden die Software zur Nutzung über das Internet bereit und räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen.
  5. Vertragsgegenstand ist außerdem die Einräumung von Speicherplatz auf Servern des Providers oder von durch den Provider eingesetzten Unterauftragnehmern. Der Einsatz von Unterauftragnehmern entbindet den Provider nicht von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden.
  6. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket, dem Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung, der Leistungs- und Preisübersicht sowie gegebenenfalls aus gesondert vereinbarten Zusatzmodulen und Schnittstellen.
  7. Nicht geschuldet ist eine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung des Kunden. Insbesondere übernimmt der Provider keine Prüfung, ob die vom Kunden vorgenommenen Einstellungen, Artikelanlagen, Steuerzuordnungen, Preise, Zahlungsarten, Rabatte, Gutscheine, Pfandregelungen, Stornos, Kassenprozesse oder sonstigen Eingaben im konkreten Einzelfall steuerlich oder rechtlich zutreffend sind.
  8. Der Kunde bleibt für die ordnungsgemäße Führung seiner Bücher, Aufzeichnungen, Kassenunterlagen und steuerlichen Pflichten selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die richtige und vollständige Erfassung der Geschäftsvorfälle, die zutreffende Auswahl von Umsatzsteuersätzen, die Durchführung erforderlicher Tagesabschlüsse, die Kontrolle der Kassenbestände, die Aufbewahrung und Bereitstellung von Unterlagen sowie die Erfüllung gesetzlicher Mitwirkungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten.

§ 3 Verkauf von Hardware

  1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss: Diese Bedingungen gelten für den Verkauf von Hardware. Der Kaufvertrag kommt mit der Bestellbestätigung durch den Provider zustande.
  2. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Providers.
  3. Gewährleistung und Herstellergarantie:

    1. Gewährleistung: Der Provider gewährt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Übergabe der Hardware.
    2. Herstellergarantie: Zusätzlich bietet der Hersteller Sunmi eine Garantie von 36 Monaten auf die Hardware an. Diese Garantieansprüche können direkt beim Hersteller geltend gemacht werden.
  4. Haftung: Für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Providers entstehen, haftet der Provider unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
  5. Nutzung der Hardware: Die Hardware ist für den Betrieb mit der Software „AlFiManagement“ vorgesehen und erfordert ein aktives Software-Abonnement für den vollen Funktionsumfang.
  6. Rückgaberecht und Widerruf: Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechts zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Der Widerruf muss in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) erklärt werden. Rücksendungen müssen in der Originalverpackung mit vollständigem Zubehör erfolgen. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.

§ 4 Softwareüberlassung

  1. Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Provider die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
  2. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site des Providers unter http://alfi.management/.
  3. Der Provider beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.

§ 5 Nutzungsrechte an der Software

  1. Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
  2. Ein eigenständiges Bearbeitungsrecht der Software steht dem Kunden nicht zu. Änderungen der Programmfunktionalitäten dürfen nur durch den Provider vorgenommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen oder Erweiterungen des Funktionsumfangs besteht nicht.
  3. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Providers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software oder eine Weitergabe der Nutzeraccounts wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.

§ 6 Einräumung von Speicherplatz

  1. Der Provider überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten im Zusammenhang mit der Softwarenutzung. Die Speicherung von Daten außerhalb des Vertragszwecks ist unzulässig. Der Umfang des dem Kunden zur Verfügung gestellten Speicherplatzes ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket, dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Bestellformular, dem Online-Checkout oder der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen Leistungs- und Preisübersicht.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich, zur Nutzung zu überlassen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, für eine eigene Datensicherung der beim Provider gespeicherten Daten zu sorgen, indem er die hochgeladenen Daten anderweitig sichert bzw. regelmäßig herunterlädt und/oder zum Herunterladen exportiert.
  4. Der Provider führt technische Sicherungsmaßnahmen im Rahmen seines eigenen Betriebs- und Sicherheitskonzepts durch. Diese ersetzen jedoch keine eigene Sicherung oder Archivierung des Kunden, soweit der Kunde gesetzlich zur Aufbewahrung, Dokumentation oder Bereitstellung bestimmter Daten verpflichtet ist. Der Kunde ist verpflichtet, ihm bereitgestellte Export-, Download- und Archivierungsfunktionen in angemessenem Umfang zu nutzen.
  5. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Der Anspruch beschränkt sich hierbei auf die Herausgabe der gespeicherten Inhaltsdaten des Kunden, also auf die im Zusammenhang mit der Softwarenutzung erstellten oder hochgeladenen Dokumente, Tabellen, Bild- und Druckdateien, nicht jedoch auf die Programmdaten der Software. Der Anspruch besteht nur während der Vertragslaufzeit und nur, soweit der Kunde die Daten nicht selbst herunterladen kann. Vorbehaltlich der §§ 69c – 69e UrhG hat der Kunde keinen Anspruch auf die Herstellung oder Herausgabe von Daten in interoperabler Form. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Bereitstellung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

§ 7 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

  1. Die Verfügbarkeit der vereinbarten Dienste nach § 1 Abs. 2 dieses Vertrages beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt, ausschließlich von Wartungsarbeiten, die wenigstens 24 Stunden vor ihrem Beginn durch eine Benachrichtigung des Kunden angekündigt wurden und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Als übliche Geschäftszeiten gilt der Zeitraum von montags bis samstags jeweils zwischen 05:00 und 02:00 Uhr MESZ ohne bundesweite deutsche Feiertage.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, jede Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Dienste unverzüglich anzuzeigen. Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigeobliegenheit sind Minderungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Minderungsansprüche oder für Schäden, die ab Nachholung der Anzeige bestehen, soweit die gesetzlichen und/oder vertraglichen Voraussetzungen (insbesondere aus § 9 Abs. 4) zur Minderung bzw. zur Geltendmachung von Schadensersatz vorliegen.

§ 8 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
  3. Gemäß § 4 Abs. 3 ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  5. Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Für die Mitarbeiter des Kunden gelten diese Regelungen entsprechend. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter in Textform auf die Einhaltung der vorgenannten Regelungen hinzuweisen.
  6. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

§ 9 Besondere Pflichten des Kunden bei Nutzung der Kassenfunktionen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Kassenfunktionen der Software ordnungsgemäß, vollständig und entsprechend der Dokumentation zu nutzen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass sämtliche Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden.
  2. Der Kunde ist für die Einrichtung, Pflege und Kontrolle seiner Stammdaten verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Artikel, Preise, Steuerklassen, Umsatzsteuersätze, Zahlungsarten, Benutzerrechte, Kassenstandorte, Gerätezuordnungen, Rabatte, Gutscheine, Pfandartikel, Einlagen, Entnahmen, Stornos und sonstige Geschäftsvorfälle.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Software erzeugten Belege, Tagesabschlüsse, Auswertungen und Exporte auf Plausibilität zu prüfen. Fehlerhafte Einstellungen oder unzutreffende Eingaben sind unverzüglich zu korrigieren. Erkennt der Kunde Unstimmigkeiten, hat er den Provider unverzüglich zu informieren.
  4. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, gesetzlich erforderliche Meldungen, Mitteilungen, Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Vorlagepflichten gegenüber Finanzbehörden, Steuerberatern oder sonstigen Stellen zu erfüllen, soweit diese nicht ausdrücklich als Leistung des Providers vereinbart wurden.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die Software nicht in einer Weise zu nutzen, die gesetzliche Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs-, Kassenführungs- oder Manipulationsschutzpflichten umgeht oder beeinträchtigt.
  6. Der Provider übernimmt keine Verantwortung für steuerliche Nachteile, Nachzahlungen, Schätzungen, Bußgelder oder sonstige Schäden, soweit diese auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, fehlerhaften Einstellungen durch den Kunden, nicht ordnungsgemäßer Nutzung, unterlassenen Kontrollen, fehlenden Tagesabschlüssen, falscher steuerlicher Bewertung oder sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruhen.

§ 10 Drittanbieter, Schnittstellen und externe Dienste

  1. Die Software kann Schnittstellen zu externen Diensten, Plattformen, Zahlungsdienstleistern, technischen Sicherheitseinrichtungen, Lieferdiensten, Webshops, Hardwarekomponenten oder sonstigen Drittanbietern enthalten. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem gebuchten Leistungsumfang und der jeweiligen technischen Verfügbarkeit.
  2. Für Leistungen, Systeme, Verfügbarkeit, Datenverarbeitung, Preise, Vertragsbedingungen und Änderungen externer Drittanbieter ist der Provider nur verantwortlich, soweit diese ausdrücklich Bestandteil der eigenen Leistung des Providers sind oder der Provider den jeweiligen Umstand zu vertreten hat.
  3. Änderungen, Störungen, Ausfälle, Preisänderungen, API-Änderungen, Sperrungen oder sonstige Leistungsänderungen von Drittanbietern können die Nutzbarkeit einzelner Funktionen beeinträchtigen. Der Provider wird sich im zumutbaren Umfang bemühen, solche Beeinträchtigungen zu beheben oder Anpassungen vorzunehmen, schuldet jedoch keine unveränderte Verfügbarkeit externer Dienste.
  4. Der Kunde ist selbst verantwortlich für den Abschluss und die Einhaltung gegebenenfalls erforderlicher Verträge mit Drittanbietern, soweit diese nicht ausdrücklich über den Provider bereitgestellt werden.

§ 11 Vergütung/Preisanpassungen

  1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider für die Überlassung der Software, die Einräumung des Speicherplatzes und die gebuchten Leistungen das vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
  2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach dem vom Kunden gebuchten Paket, dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Bestellformular, dem Online-Checkout oder der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen Leistungs- und Preisübersicht des Providers. Maßgeblich für den einzelnen Vertrag sind die dem Kunden bei Vertragsschluss angezeigten, übersandten oder bestätigten Konditionen.
  3. Einführungs-, Aktions- oder Staffelpreise können zeitlich begrenzt vereinbart werden. Ist ein zeitlich gestaffelter Preis vereinbart, gelten für die jeweilige Vertragsphase die bei Vertragsschluss angegebenen Preise. Eine solche bereits bei Vertragsschluss vereinbarte Preisstaffel stellt keine gesonderte Preisanpassung dar. Dies gilt insbesondere, wenn für einen anfänglichen Zeitraum ein reduzierter Preis und anschließend ein regulärer Monatspreis vereinbart wird.
  4. Eine spätere Änderung der allgemeinen Leistungs- und Preisübersicht auf der Website ändert bestehende Verträge nicht automatisch, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder eine Preisanpassung nach den nachfolgenden Regelungen erfolgt.
  5. Der Provider ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung für Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten nach Vertragsschluss erhöhen. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Hosting, Infrastruktur, technische Sicherheitseinrichtungen, Schnittstellen, Drittanbieter, Lizenzen, Support, Wartung, IT-Sicherheit, Personal, Energie sowie gesetzliche oder regulatorische Anforderungen.
  6. Eine Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem die Kostensteigerung die Leistungserbringung beeinflusst. Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben zugunsten des Kunden zu berücksichtigen.
  7. Der Provider wird dem Kunden eine Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Mitteilung enthält den neuen Preis, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und den Hinweis auf eine Kündigungsmöglichkeit.
  8. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % gegenüber der bisherigen monatlichen Vergütung innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu. Hierauf wird der Provider den Kunden in der Mitteilung über die Preisanpassung hinweisen.
  9. Kündigt der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung und nutzt er die Leistungen danach weiter, wird das Vertragsverhältnis ab dem mitgeteilten Zeitpunkt zu der angepassten Vergütung fortgeführt, sofern der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.
  10. Einwendungen gegen Rechnungen hat der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform mitzuteilen. Der Provider wird den Kunden in der Rechnung auf diese Frist und die Folgen einer unterlassenen Mitteilung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

§ 12 Mängelhaftung/Haftung

  1. Der Provider gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach Maßgabe dieses Vertrages, der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung, der gebuchten Module sowie der technischen Systemvoraussetzungen. Eine darüber hinausgehende Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Garantie bezeichnet wird.
  2. Der Provider stellt die Software als technische SaaS-Lösung zur Verfügung. Soweit Kassenfunktionen, Tagesabschlussfunktionen, TSE-Anbindungen, Belegfunktionen, Exportfunktionen, Zahlungsarten, Schnittstellen oder sonstige Module bereitgestellt werden, schuldet der Provider deren technische Bereitstellung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Der Provider schuldet jedoch keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung und übernimmt keine Prüfung der steuerlichen oder rechtlichen Ordnungsmäßigkeit des konkreten Geschäftsbetriebs des Kunden.
  3. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung der Software sowie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm eingegebenen, importierten oder gepflegten Daten. Dies betrifft insbesondere Artikel, Preise, Steuerklassen, Umsatzsteuersätze, Zahlungsarten, Benutzerrechte, Kassenstandorte, Gerätezuordnungen, Rabatte, Gutscheine, Pfandartikel, Einlagen, Entnahmen, Stornos, Retouren und sonstige Geschäftsvorfälle.
  4. Der Kunde bleibt selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Führung seiner Bücher, Aufzeichnungen, Kassenunterlagen und steuerlichen Pflichten. Dies umfasst insbesondere die vollständige und richtige Erfassung von Geschäftsvorfällen, die zutreffende Auswahl und Pflege von Umsatzsteuersätzen, die Durchführung und Kontrolle von Tagesabschlüssen, die Prüfung von Kassenbeständen, die Aufbewahrung von Unterlagen, die Bereitstellung von Daten gegenüber Finanzbehörden sowie die Erfüllung gesetzlicher Melde-, Mitwirkungs-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
  5. Der Provider haftet nicht für Schäden, steuerliche Nachteile, Nachzahlungen, Zuschätzungen, Bußgelder, Säumniszuschläge, Zinsen, Kosten einer Betriebsprüfung, Kosten steuerlicher oder rechtlicher Beratung oder sonstige Nachteile, soweit diese auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, fehlerhaften Stammdaten, unzutreffenden Steuerzuordnungen, Bedienfehlern, nicht ordnungsgemäßer Nutzung, unterlassenen oder fehlerhaften Tagesabschlüssen, fehlender Kontrolle, Nichtbeachtung der Dokumentation, eigenmächtigen Änderungen, Manipulationen, einer Nutzung außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruhen.
  6. Der Provider haftet nicht für die steuerliche oder rechtliche Bewertung einzelner Geschäftsvorfälle des Kunden. Insbesondere übernimmt der Provider keine Verantwortung dafür, ob bestimmte Waren oder Dienstleistungen des Kunden einem bestimmten Umsatzsteuersatz, einer bestimmten steuerlichen Behandlung, einer Pfandpflicht, Gutscheinbehandlung, Rabattbehandlung oder sonstigen rechtlichen Einordnung unterliegen, sofern der Fehler nicht auf einer vom Provider zu vertretenden fehlerhaften technischen Verarbeitung korrekt eingegebener Daten beruht.
  7. Soweit die Software Schnittstellen zu technischen Sicherheitseinrichtungen, Zahlungsdienstleistern, Lieferdiensten, Plattformen, Webshops, Hardwarekomponenten oder sonstigen Drittanbietern enthält, haftet der Provider für Störungen, Ausfälle, Änderungen, Sperrungen, Preisänderungen, API-Änderungen, Datenübertragungsfehler oder sonstige Leistungsbeeinträchtigungen solcher Drittanbieter nur, soweit der Provider diese zu vertreten hat. Der Provider schuldet nicht die dauerhafte unveränderte Verfügbarkeit externer Dienste, Schnittstellen oder Drittanbietersysteme, sofern diese nicht ausdrücklich als eigene Leistung des Providers vereinbart wurde.
  8. Soweit eine technische Sicherheitseinrichtung eingesetzt wird, bezieht sich eine gesetzliche Zertifizierung ausschließlich auf die jeweilige technische Sicherheitseinrichtung und nicht auf die Kassensoftware selbst. Der Provider haftet nicht für Ausfälle, Sperrungen, Zertifikatsprobleme, Leistungsänderungen oder Störungen der technischen Sicherheitseinrichtung, soweit diese durch den jeweiligen TSE-Anbieter, die technische Umgebung des Kunden, fehlende Internetverbindung, fehlerhafte Einrichtung durch den Kunden oder sonstige nicht vom Provider zu vertretende Umstände verursacht werden.
  9. Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder bis zur Meldung des Verlusts, Diebstahls oder Missbrauchs der Zugangsdaten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihn an dem Verlust, der Weitergabe oder der Kenntnisnahme der Zugangsdaten durch den Dritten kein Verschulden trifft.
  10. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, geeignete organisatorische und technische Schutzmaßnahmen zu treffen, Benutzerrechte sorgfältig zu vergeben und Zugänge unverzüglich zu sperren oder sperren zu lassen, wenn Mitarbeitende ausscheiden oder ein Missbrauchsverdacht besteht. Schäden aus einer unzureichenden Rechteverwaltung oder internen Organisation des Kunden fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden.
  11. Der Provider ist zur sofortigen Sperrung des Speicherplatzes, einzelner Inhalte, einzelner Zugänge oder einzelner Funktionen berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass gespeicherte Daten, Inhalte oder Nutzungen rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, gesetzliche Pflichten gefährden, die Sicherheit oder Integrität der Systeme beeinträchtigen oder eine missbräuchliche Nutzung vorliegt. Ein begründeter Verdacht liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden, Rechteinhaber, Zahlungsdienstleister, technische Dienstleister oder sonstige Dritte den Provider entsprechend informieren oder objektive Anhaltspunkte für einen Verstoß bestehen. Der Provider wird den Kunden über die Sperre und den Grund hierfür unverzüglich informieren, soweit dem keine gesetzlichen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.
  12. Schadensersatzansprüche gegen den Provider sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Provider, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder es liegt ein Fall der zwingenden gesetzlichen Haftung vor.
  13. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Providers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  14. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden, Mehraufwendungen, Vertragsstrafen oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, einer Garantie, zwingender gesetzlicher Haftung oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
  15. Für den Verlust von Daten haftet der Provider bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde bleibt für die Einhaltung eigener gesetzlicher Aufbewahrungs-, Sicherungs- und Dokumentationspflichten verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich als Leistung des Providers vereinbart wurden.
  16. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel, Fehlfunktionen, fehlerhafte Berechnungen, Unstimmigkeiten in Tagesabschlüssen, Exporten, Belegen, Steueraufteilungen, Zahlungsarten oder sonstigen Auswertungen unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form gegenüber dem Provider anzuzeigen. Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Anzeige und entsteht hierdurch ein vermeidbarer Schaden oder Folgeschaden, ist die Haftung des Providers insoweit ausgeschlossen oder entsprechend gemindert.
  17. Der Provider haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie aus sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
  18. Für Hardware gelten ergänzend die Bestimmungen des § 3. Soweit der Provider Hardware verkauft oder vermittelt, beschränkt sich die Haftung des Providers auf die gesetzliche Gewährleistung, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungstatbestände entgegenstehen. Weitergehende Ansprüche aus einer Herstellergarantie können direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller, insbesondere Sunmi, geltend gemacht werden. Eine Herstellergarantie stellt keine eigene Garantie des Providers dar, sofern der Provider diese nicht ausdrücklich schriftlich übernimmt.
  19. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, leitenden Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Providers.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Bestellformular, im Online-Checkout oder in sonstiger Textform vereinbarten Vertragsbeginn. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, beginnt das Vertragsverhältnis mit der Freischaltung des Kundenkontos oder der erstmaligen Bereitstellung der Software für den Kunden.

    Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfristen richten sich nach dem vom Kunden gebuchten Paket, dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Bestellformular, dem Online-Checkout oder der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen Leistungs- und Preisübersicht.

  2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Provider insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht leistet oder wesentliche vertragliche Pflichten verletzt. Soweit zumutbar, ist vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung mit angemessener Frist zur Abhilfe erforderlich.

§ 14 Datenschutz/Auftragsverarbeitung/Geheimhaltung

  1. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  2. Soweit der Provider personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Rahmen der Nutzung der Software verarbeitet, gelten ergänzend die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO sowie die dort geregelten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  3. Soweit der Provider personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken verarbeitet, insbesondere zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kundenverwaltung, Support, Kommunikation, IT-Sicherheit oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten, gelten die Hinweise der separaten Datenschutzerklärung des Providers.
  4. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Auf den vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlicher Gerichtsstand 55743 Idar-Oberstein.

§ 16 Sonstiges

  1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
  3. Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.